Energieversorger reißen Frist für Preis-Info

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Energieversorger reißen Frist für Preis-Info

Umfrage Bis zum 15. Februar sollten Energiekunden schriftlich erfahren haben, wie viel Ersparnis ihnen die Strom- und Gaspreisbremse 2023 bringen.

Maßgeblich für die Berechnung der Preisbremsen: der Jahresverbrauch eines Haushalts. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-mag

13.03.2023

Diese Informationsfrist haben einer Finanztip-Umfrage zufolge aber mehrere der größten Energieanbieter des Landes verpasst, teilt das Verbraucherportal mit. Die vorgesehenen Schreiben sollten betroffene Kunden darüber informieren, wie hoch das errechnete Entlastungskontingent ist, welcher monatliche Abschlag bisher fällig wurde, wie hoch der Rabatt durch die Preisbremse ausfällt und welcher neue, günstigere Abschlag sich daraus ergibt, so Finanztip. Das soll Verbrauchern die Möglichkeit geben, zu prüfen, ob ihre Anbieter die Rabatte korrekt berechnet haben.

Rabatte korrekt berechnet

Der Umfrage zufolge könnten einige Kunden das Informationsschreiben, das per Mail, Brief oder Mitteilung im Kundenportal zugestellt werden muss, allerdings erst kurz vor Beginn der Entlastung bekommen haben - wenn überhaupt. Zwar hätten Finanztip gegenüber alle befragten Energieunternehmen angegeben, dass die Preisbremsen - ob mit oder ohne Informationsschreiben - korrekt angewandt würden. Das Verbraucherportal rät Kunden, die noch auf ihre Schreiben warten, dennoch beim Kundenservice des jeweiligen Anbieters nachzufragen. Wer die Info des Versorgers bekommt, sollte besonderes Augenmerk auf den darin angegebenen Jahresverbrauch legen. Ist dieser niedriger als bei der letzten Abrechnung, können sich für Verbraucherinnen und Verbraucher Nachteile ergeben, weil der Jahresverbrauch maßgeblich für die Bremsen ist.

Mit den Energiepreisbremsen werden die Preise für Strom bei 40, für Gas bei 12 und für Wärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde (kWh) rückwirkend zum 1. Januar 2023 gedeckelt - allerdings nur für 80 Prozent des üblichen Jahresverbrauchs. Mehrverbräuche werden von den jeweiligen Anbietern mit dem regulären Vertragspreis abgerechnet. dpa