Zeitversetzt steigen die Preise

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Zeitversetzt steigen die Preise

Besser nicht zu weit aufdrehen: Wer seinen Geldbeutel schonen möchte, sollte seinen Heizungsregler in der bevorstehenden kühleren Jahreszeit vorsichtig bedienen. Foto: Sommer/dpa 

11.09.2022

Trotz des versprochenen Entlastungspakets und vorübergehender Absenkung der Mehrwertsteuer auf den Gaspreis: Viele Menschen in Deutschland haben Sorge vor dem, was bald an Kosten auf sie zukommt. Nur wann überhaupt?

Das kommt darauf an. Und zwar zum einen darauf, ob Sie Eigenheimbesitzer oder Mieter sind. Denn die Mehrkosten schlagen zunächst bei demjenigen auf, der den Vertrag mit dem Versorger geschlossen hat. Im Falle der Zentralheizung im Mietshaus also beim Vermieter, beim Eigenheimbesitzer hingegen direkt beim Verbraucher. In der Mietwohnung wirken sich die höheren Kosten womöglich erst mit der Nebenkostenabrechnung im Rahmen einer Nachzahlung aus.

Grundversorgung oder Laufzeitvertrag?

Es kommt aber auch darauf an, welche Art von Vertrag mit dem Versorger geschlossen wurde. Wer in der Grundversorgung ist oder einen Laufzeitvertrag ohne Preisgarantie geschlossen hat, dem kann der Gaspreis mit einer Frist von sechs Wochen erhöht werden - egal ob aufgrund einer allgemeinen Preissteigerung des Gases oder einer Umlage.

Betroffene, die von ihrem Versorger also bislang nicht über eine Preisanpassung informiert worden sind, droht die Preissteigerung frühestens zum 1. November. Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale geht davon aus, dass der Großteil der Mietshäuser an die Grundversorgung angebunden ist.

Bei Laufzeitverträgen mit Preisgarantie in der Regel höchstens zwei Jahre sind Preisanhebungen trotz gültiger Preisanpassungsklauseln nicht ohne Weiteres möglich. Aber: Die Umlagen bilden hier eine Ausnahme. Sie sollen auch bei Laufzeitverträgen direkt an die Verbraucher weitergegeben werden können, sagt Verbraucherschützer Brandis. dpa


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