Bauen und Wohnen

Luftpolster schützen vor Hitze

Schicke Vorhänge gegen Kälte, Hitze und unerwünschte Einblicke. Foto: MHZ Hachtel GmbH & Co. KG

06.04.2026

Es liegt an ihrer Struktur, dass vor dem Fenster angebrachte Wabenplissees Wärmeverluste spürbar reduzieren. Denn im Gegensatz zu einlagigen Plissees werden sie aus zwei Lagen Stoff gefertigt, zwischen denen sich kleine Hohlräume bilden. Darin entstehen Luftpolster, die eine isolierende Schicht zwischen Innenraum und Fensterfläche bilden. Die Wärme bleibt länger im Raum. „Plissees können den Heizbedarf eines Einfamilienhauses immerhin um bis zu sieben Prozent reduzieren. 

Man sollte beim Kauf aber auf gute Qualität achten“, sagt Krzysztof Pompa von der BHW. Im Sommer schützt das Luftpolster vor Hitze. Ein weiterer Vorteil: Ganzjährig halten Plissees Lärm von draußen fern und verbessern die Akustik eines Raumes. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Wabenplissees anzubringen. Man kann sie mit Klemmträgern oder Klebeplatten einfach am Fensterrahmen oder aber an der Glasleiste befestigen. Die Plissees gibt es in verschiedenen Dekors, in kräftigen oder warmen Farben. Je nach Stoffqualität und -dichte können sie Räume abdunkeln oder viel Sonnenlicht hineinlassen. bhw/hü


Förderung fürs Wohnen

Bezahlbarer Wohnraum wird in deutschen Städten immer knapper. Steigende Mieten und Wohnraummangel erhöhen besonders in Großstädten den Druck. Genossenschaftliches Wohnen erlebt deshalb eine Renaissance. Die KfW fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen – sowohl bei Neugründungen als auch bei bestehenden Wohnungsgenossenschaften, etwa für Erweiterungen oder Neubauten, wodurch zusätzliche Wohneinheiten entstehen. 

Seit Februar des laufenden Jahres wurde die Förderung verbessert: Der zinsgünstige Kredit mit Tilgungszuschuss beträgt nun bis zu 150.000 Euro. Der Zuschuss liegt bei 15 Prozent, maximal 22.500 Euro. Gefördert wird eine selbstgenutzte Genossenschaftswohnung in Deutschland. Der Antrag erfolgt über ein Finanzierungsinstitut, zum Beispiel die Hausbank und muss unbedingt vor Erwerb der Genossenschaftsanteile gestellt werden. Ausgezahlt wird der Tilgungszuschuss, sobald der Nachweis der Selbstnutzung und die Bestätigung der Durchführung erbracht wurden. epr/hü