Bauen und Wohnen

Frühjahrsputz ohne Gefahren

Wer den Frühjahrsputz entspannt angeht und Stolperfallen aus dem Weg räumt, kann das Unfallrisiko deutlich minimieren. Foto: Christin Klose/dpa-mag

09.03.2026

Das oberste Brett des Bücherregals abstauben, die Küchenlampe abwischen, Fenster putzen: Beim Frühjahrsputz geht es für viele besonders hoch hinauf - auf der Trittleiter.

Doch gerade ältere Menschen können sich bei Stürzen von Leitern schwer verletzen, häufig mit Oberschenkelhalsbrüchen oder Hüftfrakturen als Folgen. Darauf weist die Aktion „Das sichere Haus“ (DSH) hin.

Im Zweifel Angehörige um Hilfe bitten

Um solche Stürze und Brüche beim Frühjahrsputz zu vermeiden, rät DSH, das Putzvorhaben bei Unwohlsein, Schwäche oder unter starker Medikation zu verschieben oder Angehörige um Hilfe zu bitten.

Außerdem sollte man beim Frühjahrsputz für eine gute Beleuchtung sorgen - und nur geeignete Klapptritte oder Leitern mit Haltebügeln verwenden, um an höher gelegene Fenster und Co heranzukommen.

Stolperfallen wegräumen, Schuhe prüfen

Beim Putzen sollte man darauf achten, rutschfeste Schuhe zu tragen. Stolperfallen wie Eimer oder Kabel räumt man am besten direkt aus dem Weg. Auf nassen, rutschigen Böden sollte man natürlich besonders vorsichtig arbeiten. Außerdem sollte man auch beim Putzen Pausen einlegen. dpa/hü


Abrechnung prüfen

Rund um den Jahresbeginn erhalten viele Verbraucher ihre Jahresabrechnungen für Strom und Gas. Damit einher geht nicht selten eine Anpassung der vereinbarten monatlichen Abschlagszahlung. Aber inwiefern ist das überhaupt erlaubt?

„Die gesetzlichen Vorgaben für Strom- und Gaslieferverträge sehen vor, dass der Energieversorger die Höhe der monatlichen Abschläge auf Basis des Verbrauchs der letzten Jahresrechnung und der aktuellen Preise zu berechnen hat“, sagt Gregor Hermanni von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. 

Wer sich selbst ein Bild zu einer realistischen Abschlagshöhe machen will, kann so vorgehen: Den Verbrauch aus der Jahresabrechnung mit dem aktuellen Arbeitspreis multiplizieren und dann zum jährlichen Grundpreis hinzurechnen. Das Ergebnis geteilt durch zwölf gibt einen plausiblen Anhaltswert für den monatlichen Abschlag.

Alternativ stellen die Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz auch einen Online-Rechner zur Verfügung.
dpa/hü

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