Eine Hausordnung kann hilfreich sein

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Eine Hausordnung kann hilfreich sein

    

Die Hausordnung enthält viele Regelungen - zum Beispiel über Plätze zum Unterstellen von Rollatoren, Kinderwagen und Fahrrädern. Foto: Bodo Marks/dpa-mag  

05.10.2021

Eine Hausordnung ist in Mietshäusern nicht vorgeschrieben, aber sie kann sehr hilfreich sein. Denn sie enthält Regeln für das nachbarschaftliche Zusammenleben, die für alle Mieter bindend sind und für ein friedliches Miteinander sorgen. „In einer Hausordnung werden den Bewohnern ihre Rechte und Pflichten vor Augen geführt“, sagt Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund. Wichtige Fragen und Antworten: Wer stellt die Hausordnung auf? Es gibt zwei Möglichkeiten. Zum einen stellt der Vermieter eine Hausordnung auf, die dann zum Beispiel für alle Mieter sichtbar im Hausflur aushängt. „Dabei gibt es in der Praxis eine große Bandbreite an Vorschriften, die aufgenommen werden“, beobachtet Dietmar Wall. „So sind manche Hausordnungen nur eine Seite lang, andere benötigen fünf bis sechs Seiten.“ „Was aufgenommen wird, liegt im Ermessen der Vermieter“, betont Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Oft wollen sie in der Hausordnung absichern, dass ihr Eigentum pfleglich behandelt wird und die Nachbarschaft gut funktioniert. Die andere Möglichkeit ist, die Hausordnung direkt in den Mietvertrag zu integrieren. „Dann muss das für den Mieter klar erkennbar sein, und der Vermieter muss direkt darauf hinweisen, dass die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags ist“, sagt Dietmar Wall.

Sind beide Varianten bindend für die Mieter?

„Ja, die Mieter müssen sich an die Hausordnung halten. Wenn sie Regeln ständig verletzen, kann der Vermieter sie abmahnen und in schwerwiegenden Fällen womöglich sogar fristlos kündigen“, sagt Dietmar Wall. Aber so weit kommt es selten. Vielmehr hilft die Hausordnung den Mietern, miteinander zu kommunizieren. „Für die Ruhe in der Mittagszeit existiert zum Beispiel keine einheitliche gesetzliche Regelung, sie variiert von Bundesland zu Bundesland. Sind aber die Ruhezeiten in meinem konkreten Wohnhaus exakt festgelegt, kann ich von meinen Nachbarn eher erwarten, dass sie sie einhalten und das auch einfordern.“

Was wird in der Hausordnung geregelt?

Laut Mieterbund enthält die Hausordnung Regelungen zu Ruhezeiten, Nutzung der Gemeinschaftsräume, zur Treppenhausreinigung und Schneeräumung oder über Plätze zum Unterstellen von Rollatoren, Kinderwagen und Fahrrädern. „Wichtig zu wissen für den Vermieter ist, dass eine einseitig erstellte Hausordnung dem Mieter keine über den Mietvertrag hinausgehenden Pflichten auferlegen darf“, betont Wall. Er kann zum Beispiel nur dann zur Treppenhausreinigung herangezogen werden, wenn das im Mietvertrag vereinbart beziehungsweise wenn die Hausordnung ausdrücklich Bestandteil des Mietvertrages ist.

Welche Regelungen wären ungültig?

Alle Klauseln, die nicht dem Gesetz oder der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. „Ein generelles Tierhaltungsverbot wäre unwirksam, denn im Mietrecht kann allenfalls die Haltung größerer oder gefährlicher Tiere ausgeschlossen werden, nicht aber kleinerer Arten wie Hamster, Wellensittich oder Meerschweinchen“, erklärt Julia Wagner.

Auch das Ansinnen des Vermieters, dem Mieter zu verbieten, nach 20 Uhr zu duschen oder zu baden, läuft ins Leere. Für solche Verbote gibt es keine gesetzliche Grundlage. Längst wurde höchstrichterlich entschieden, dass man auch in der Nacht duschen und baden darf. Es gibt aber auch strittige Punkte, über die sich auch Gerichte nicht einig sind.

„Zum Beispiel die Frage, ob Mieter verpflichtet werden können, nachts die Haustür geschlossen zu halten“, sagt Dietmar Wall. „Aus Sicherheitsgründen wird gesagt, dass es besser ist, die Tür nicht abzuschließen, damit man im Notfall schnell ins Haus kommt. Aber nicht alle Gerichte sehen das so.“ (dpa)

Gut zu wissen

Energielabel für Leuchten hat sich verändert

Wer ein Leuchtmittel kaufen möchte, findet im Handel seit 1. September umgestaltete Energielabel, auf denen Informationen zum Beispiel zum Stromverbrauch stehen. Es wird nach dem Stichtag dadurch teils nicht mehr möglich sein, die Leuchtmittel mit der bislang besten Energieeffizienz der Klasse A++ wiederzufinden - denn alle diese Produkte werden herabgestuft in die Klassen D bis F.

Diese Umstellung ist bei vielen Produkten mit einer Pflicht zur Kennzeichnung mit dem EU-Energielabel nötig geworden, denn die Entwicklungen bei den Geräten hatten die Klassenvorgaben übertroffen. So war aus der einst höchsten Effizienzklasse A schon A+++ geworden.

Nun werden wieder die alten Einstufungsklassen A bis G eingesetzt, es gibt keine Plus-Klassen mehr. Außerdem wird es ein darstellbares Entwicklungspotenzial geben. Bei den Leuchtmitteln bleiben daher zunächst die oberen Klassen frei, die besten Produkte rangieren nach Angaben des Branchenportals Licht.de in Klasse D.

Zugleich wird es eine Übergangszeit geben: 18 Monate lang wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sein, beide Labelvarianten im Handel zu finden. Das neue Label hat außerdem einen QR-Code, der über die Smartphone-Kamera oder eine App mit Scanfunktion zu weiteren Informationen in einer europäischen Produktdatenbank führt. (dpa)