Haben Praktikanten Anspruch auf Urlaubstage?

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Haben Praktikanten Anspruch auf Urlaubstage?

Freiwillig oder verpflichtend: Ob man Urlaubsanspruch hat, hängt von der Art des Praktikums ab. Foto: C. Klose/dpa-mag

21.09.2021

Die Oma hat Geburtstag, der beste Freund heiratet: Wer für längere Zeit ein Praktikum macht, könnte den ein oder anderen Urlaubstag für solche Gelegenheiten gut gebrauchen. Aber hat man im Praktikum Anspruch darauf? Nicht immer ist Urlaub vorgesehen „Das hängt von der Art des Praktikums ab“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Häufig würden Pflichtpraktika, die im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolviert werden, keinen Urlaub vorsehen. „Das ist in Ordnung“, so der Fachanwalt. Praktikantinnen und Praktikanten müssten sogar vorsichtig sein, wenn ihnen der Praktikumsgeber freiwillig Urlaub anbietet. „Es kann dann sein, dass dadurch die vorgegebene Praktikumsdauer nicht erreicht wird.“ Im Zweifelsfall müsse man das Praktikum entsprechend um die Zahl der Urlaubstage verlängern.

Freiwilliges Praktikum mit Anspruch auf Urlaub

Wer allerdings ein freiwilliges Praktikum absolviert, hat Bredereck zufolge grundsätzlich Anspruch auf Urlaub - wie Arbeitnehmer auch. Der gesetzliche Mindestanspruch beläuft sich auf 24 Urlaubstage pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Eine längere Urlaubszeit kann der Arbeitgeber mit Praktikanten im Vertrag vereinbaren.

Der Rechtsexperte weist darauf hin, dass jüngere Praktikanten sogar einen längeren gesetzlichen Anspruch haben: Wer unter 18 ist, hat 25 Urlaubstage pro Jahr. Unter 17 hat man 27 Urlaubstage pro Jahr und unter 16 besteht ein Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr.

Achtung: Wenn das Praktikum sechs Monate oder kürzer dauert, besteht nur ein anteiliger Anspruch, so Bredereck. (dpa)

Anschreiben ist wichtigster Teil der Bewerbung

Wer sich für ein duales Studium bewirbt, braucht im Grunde die gleichen Bewerbungsunterlagen wie für einen Ausbildungsplatz, schreibt das Portal „abi.de“. Denn dann müsse man in der Regel zuerst einen Arbeitgeber finden, bei dem die zugehörige Ausbildung oder die Praxisphasen absolviert würden.

Das gehört laut dem Portal in die Bewerbungsmappe: Als wichtigster Teil vor allem ein persönliches Anschreiben, vor dem man sich gut über den möglichen Arbeitgeber informiert. Jobsuchende sollten darin deutlich herausstellen, wo es Schnittmengen zwischen den eigenen Stärken und den geforderten Qualifikationen gibt.

Außerdem ist ein gut strukturierter Lebenslauf gefragt, der mit den aktuellsten Daten beginnt. Selbst wenn es nicht extra gefordert wird, vermittelt ein Bewerbungsfoto einen authentischen Eindruck. Dazu kommen mindestens ein Schulzeugnis, gerne auch Bescheinigungen zum Beispiel über Praktika, Workshops oder Ehrenämter. Manchmal können auch Arbeitsproben von Vorteil sein.

Studiengänge: Beschränkt oder zulassungsfrei Reguläre Studiengänge wiederum können zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt sein. Je nach Fach gibt es bei Beschränkungen verschiedene Verfahren. Darüber und über die nötigen Unterlagen informieren jeweils die Homepages der Unis oder die Webseite hochschulstart.de. Auch hier kann neben dem Zeugnis manchmal ein Motivationsschreiben gefragt sein.

Wer sich ohne Bewerbung direkt an der Hochschule für einen zulassungsfreien Studiengang einschreibt, braucht in der Regel eine Kopie des Abizeugnisses, den Immatrikulationsantrag, einen Krankenversicherungsnachweis, seinen Personalausweis und eventuell ein Foto. (dpa)

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