Wer viele Jahrzehnte als Autofahrer unterwegs ist, glaubt häufig, auch im Alter sicher fahren zu können - ein weit verbreiteter Irrtum. Denn nachlassende Sehkraft, Hörprobleme oder andere altersbedingte Einschränkungen können die Reaktionszeit deutlich verringern. Zudem fällt vielen älteren Verkehrsteilnehmern der Schulterblick nicht mehr so leicht wie früher.
„Auch für ältere Autofahrer sollte eine jährliche Überprüfung der Sehkraft selbstverständlich sein“, rät Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Und ab dem 60. Lebensjahr ist es wichtig, das Reaktionsvermögen regelmäßig zu testen. Kommt es hier zu Defiziten, fällt das im Alltag vielleicht kaum auf, hinter dem Steuer kann es jedoch gefährlich werden.“
Er empfiehlt, das eigene Fahrvermögen regelmäßig zu hinterfragen und auf den Prüfstand zu stellen, beispielsweise mit einem Fahrsicherheitstraining. Dies sei insbesondere dann sinnvoll, wenn die Führerscheinprüfung schon viele Jahre zurückliege. Denn die meisten Einschränkungen entwickeln sich schleichend und werden oft erst bemerkt, wenn es nach einem Unfall zu spät ist. Wer sich im Straßenverkehr unsicher oder überfordert fühlt, kann auch als Senior nochmal für einige Stunden eine Fahrschule besuchen. So finden Ältere unter professioneller Begleitung heraus, ob sie den vielfältigen Situationen im Straßenverkehr weiterhin gewachsen sind.Â
„Mit zunehmendem Alter empfiehlt es sich, nur kurze und bekannte Strecken noch selbst zu fahren“, empfiehlt Johannssen. „Und wenn sich längere Touren nicht vermeiden lassen, ist es wichtig, ohne Zeitdruck unterwegs zu sein, die Strecken vorher zu planen und häufiger Pausen einzulegen.“ (txn)
Tempo unbekannt
Urteil Für eine vorsätzliche Tempoüberschreitung reicht es aus, wenn Autofahrern bewusst ist, dass sie zu schnell sind. Dabei ist es egal, ob sie ihr exaktes Tempo kennen. Das zeigt ein Urteil (Az.: RBs 12/22) des Oberlandesgerichts Hamm, auf das der Adac verweist.
In dem Fall ging es um einen Autofahrer, der auf der Autobahn viel schneller als erlaubt gefahren ist. Dabei wurde er geblitzt und das geforderte Bußgeld wurde verdoppelt, da die Behörde dem Mann Vorsatz vorwarf. Dagegen legte dieser Einspruch ein. Seine Begründung: Vorsätzliches Verhalten kann nur vorliegen, wenn er sein gefahrenes Tempo exakt gekannt hätte, was nicht der Fall gewesen sei. Die Sache ging vor Gericht.
Das entschied in zweiter Instanz, dass es nicht nötig ist, dass der Fahrer exakt das Tempo kennt. Für Vorsatz reicht es demnach aus, wenn er weiß, dass er schneller als erlaubt fährt. Das hätte ihm hier bewusst sein müssen, denn die anderen Autos waren erheblich langsamer. Und wenn er dann noch nicht mal auf den Tacho schaut, was stets ohne Probleme möglich sei, um bei Bedarf das Tempo zu drosseln, steht fest: Er nahm die Überschreitung billigend in Kauf. Das reicht für den Vorsatz. dpa