Wer Auto und Motorrad fährt, sollte aktuell noch ein bisschen besser aufpassen. In manchen Regionen Deutschlands lockt das milde Wetter bereits Frösche, Kröten und Co. aus ihren Winterverstecken, teilt der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) mit.
Tauchen die Tiere auf, sollte man sein Tempo stark, aber kontrolliert reduzieren. Erst dann und nur, wenn möglich, könnte man den Tieren ausweichen, rät der Auto Club Europa (Ace).
Wichtig: Dabei stets den rückwärtigen Verkehr und die Fahrzeuge der Gegenfahrbahn beachten. Ansonsten besteht bei riskanten Ausweichmanövern Lebensgefahr für einen selbst und andere.
Fuß vom Gas und auf überfahrene Tiere achten
Daher gilt: Fuß vom Gas, Tempolimits und vor allem etwaige Hinweisschilder beachten. Denn nicht nur die Tiere sind in Gefahr, oft sind auch Helferinnen und Helfer im Einsatz, um die Tiere einzusammeln. In der Dämmerung und in der Nähe von Gewässern wie Teichen, Flüssen und Bächen ist besonders mit Kröten zu rechnen.
Bereits überfahrene Tiere können zudem einen rutschigen Film auf der Straße hinterlassen und so besonders für Motorradfahrer gefährlich werden. Wie auf Eis und Schnee vermeidet man dann besser, nickartig zu lenken und plötzlich zu bremsen.
Gefahr für Kröten nicht nur durch Überfahren
Der Nabu appelliert, in der Nähe der Tiere möglichst nicht schneller als mit Tempo 30 zu fahren. Große Geschwindigkeit erzeugt demnach einen so hohen Luftdruck, dass die inneren Organe von Fröschen, Kröten und Molchen platzten oder durch den Mund nach außen gestülpt würden. Die Tiere verendeten qualvoll. (dpa)
Ferrari durch Gully beschädigt
Wer auf einer Straße mit erkennbar erhobenen Gullydeckeln an seinem tiefergelegten Sportwagen einen Schaden erleidet, kann darauf sitzen bleiben. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 12 U 1012/21), auf das der Adac hinweist.
Im konkreten Fall fuhr ein Mann mit seinem Ferrari F40 auf einer Gemeindestraße. Der Sportwagen hat eine serienmäßige Bodenfreiheit von lediglich 12,5 Zentimetern. Als er über einen Gullydeckel fuhr, setzte der Ferrari auf und wurde beschädigt. Der Mann forderte Schadenersatz von der Kommune. Die Versicherung der Gemeinde lehnte das ab. Der Schaden wäre nurentstanden, weil das Auto so eine geringe Bodenfreiheit hätte. So läge ein Eigenverschulden des Fahrers vor. Der Vorfall musste vor Gericht verhandelt werden. Dieses gab der Kommune recht. Kommunen müssen zwar unter gewissen Bedingungen die Gemeindestraßen sichten, Gefahrenstellen beheben oder vor diesen warnen. Doch die erhobenen Gullydeckel der betreffenden Straße waren erkennbar. Zudem wies die Straße ein sichtbares Gefälle zur Seite auf.
So bemaß das Gericht das Mitverschulden des Autofahrers als so hoch an, dass es eine Haftung der Gemeinde ausschloss. Bei einem wenn auch serienmäßig so tiefgelegtem Auto könnten selbst unbedeutende Unebenheiten in der Straße eine Gefährdung bedeuten. (dpa)