DESIGN
Außen präsentiert sich der Seat Tarraco Xperience mit einem neu gestalteten, matt verchromten Kühlergrill und neuen, optionalen 20-ZollLeichtmetallrädern in der Farbe Nuclear Grey. Im Profil bestimmen Zierleisten in Silber und Chromleisten an den ab den hinteren Türen abgedunkelten Seitenfenstern das Erscheinungsbild. Der Tarraco Xperience ist als Fünf- und Siebensitzer erhältlich.
AUSSTATTUNG
Serienmäßig sind zum Beispiel das Full-Link-System mit Android Auto, Apple CarPlay und Full Link Wireless sowie eine Drei-Zonen-Klimatronic an Bord. Ebenfalls ab Werk sind ein schlüsselloses Start- und Schließsystem und eine elektrische Heckklappe verfügbar. Zur Erleichterung des Parkvorgangs wurde vorn und hinten eine Einparkhilfe installiert. Sie wird von einem Parklenkassistenten unterstützt und gehört, genau wie die Rückfahrkamera, zur Serienausstattung. Optional wird auch das Parken mit einem Anhänger unterstützt.
MOTOR
Bei den Motoren stehen zwei Benziner und ein Diesel zur Auswahl. Sie leisten zwischen 150 und 245 PS, verbrauchen laut Hersteller kombiniert 4,9 bis 7,6 Liter Kraftstoff und stoßen 128 bis 175 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer aus. Für die leistungsstärksten Motorisierungen kann auch ein Allradantrieb geordert werden.
FAZIT
Die neue Xperience-Version erweitert das Austattungsporfolio und gibt dem Seat Tarraco eine hochwertige Note. Der Preis: ab 39 500 Euro. (pr/tgu)
Radler haftet bei Unfall allein
Urteil: Auch Radfahrerinnen und Radfahrer müssen beim Abbiegen doppelt hinter sich schauen - und damit auch eine Eigengefährdung durch andere ausschließen. Unterlassen sie dies, müssen sie bei einem Unfall den Schaden allein tragen.
Das zeigt ein Fall, der vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 1 U 216/20) verhandelt wurde, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Schulterblick, einordnen, Schulterblick, abbiegen
In dem Fall musste der Radfahrer seinen Schaden allein tragen, das Gericht konnte keine Mitschuld des Autofahrers feststellen.
Der Linksabbieger habe die doppelte Rückschau verletzt und sich zuvor auch nicht bis zur Mitte der Straße eingeordnet. Der Autofahrer bestritt, dass der Radfahrer seinen Richtungswechsel angezeigt hatte.
Die in der Straßenverkehrsordnung verankerte doppelte Rückschaupflicht gilt auch für Radfahrer. Jeder muss sich rechtzeitig vor dem Einordnen und dann nochmals unmittelbar vor dem Abbiegen darüber vergewissern, dass der Weg auch wirklich frei ist. dpa