Verhalten bis Versicherung

AUTO UND VERKEHR

Verhalten bis Versicherung

Gut zu wissen: Wenn Wespen sich ins Auto verirren

Kleine Unfallursache: Wer hektisch Wespen und Co. am Steuer vertreibt, riskiert die Kontrolle über das Auto zu verlieren. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-mag

14.08.2022

Hilfe, eine Wespe im Auto! Manche geraten in Hektik oder Panik, wenn Insekten wie Bienen und Wespen plötzlich im Auto herumschwirren. Durch Erschrecken und hektische Vertreibungsversuche kommt aber immer wieder zu schweren Unfällen, weil die Menschen die Kontrolle über das Auto verlieren. Doch ein Stich hat in der Regel viel geringere Folgen als ein Unfall durch Ablenkung, heißt es vom Adac auf seiner Seite. Daher gilt: Nicht panisch werden und ruhig weiter auf den Verkehr achten. Dann die Warnblinker anstellen, vorsichtig abbremsen und möglichst am rechten Fahrbahnrand halten. Meist hilft es bereits, die Fenster zu öffnen, damit die Insekten raus können. Wer aussteigt, macht das vorsichtig und achtet auf den Verkehr.

Stiche können für Allergiker gefährlich werden. Am besten lassen sie die Fenster unterwegs zu und fahren mit Klimaanlage, damit die Insekten überhaupt nicht ins Auto kommen können. Es ist auch ratsam, den Innenraum vor dem Losfahren genau auf Biene, Wespe und Co. zu inspizieren, um die blinden Passagiere frühzeitig zu entdecken.

Kaskoversicherung kann eigene Schäden übernehmen

Passiert durch die Insekten im Auto ein Unfall, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden anderer. Eigene Schäden können nur über eine Vollkaskoversicherung geltend gemacht werden, so der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (Gdv).

Die Versicherung könnte prüfen, ob Betroffene grob fahrlässig gehandelt haben und danach graduell die Leistung kürzen. Um dieses Risiko auszuschließen, rät der Adac zu Kaskoversicherungen, die den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit beinhalten. (dpa)


Wer haftet?

Urteil. Wer sein Auto bei einer Prüfstelle zur Hauptuntersuchung (HU) vorgeführt hat, muss sich darauf verlassen können, dass die Motorhaube dort nach der Prüfung wieder richtig verschlossen worden ist.

Ansonsten muss die Prüfstelle Schäden ersetzen, zu denen es wegen der nicht verschlossenen Haube gekommen ist. Das zeigt ein Urteil (Az.: 6 U 31/22) des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG), auf das der Adac hinweist.

In dem Fall war plötzlich die Motorhaube eines Autos, in dem zwei Frauen unterwegs waren, nach oben aufgeschlagen. Durch den Aufprall der Haube am Auto entstand ein Totalschaden. Vor dem Unfall hatte der Mann der Fahrerin das Auto gerade erst von der HU bei einer Prüfstelle abgeholt. Er verklagte daraufhin das Land Niedersachsen als Dienstherrin des Prüfers, der bei dem Auto die HU abgenommen hatte, auf Schadenersatz. Vor dem Landgericht (LG) hatte das keinen Erfolg. Dieses konnte beim Prüfer kein Verschulden feststellen.

Der Mann ging in Berufung und bekam vor dem Oberlandesgericht (OLG) Recht. Ein Sachverständiger stellte fest: Die Haube war nicht ordnungsgemäß verschlossen. Schaden und Rechtsanwaltskosten wurden ersetzt. (dpa)

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