Wenn die Luft raus ist

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Wenn die Luft raus ist

Reifenschaden: Kfz-Experten geben Tipps

Um Reifenpannen zu vermeiden, sollten regelmäßig die Reifen geprüft werden. Foto:  pixabay/mcdowning

07.06.2022

Mit sieben Prozent landeten 2021 kaputte Reifen auf Platz fünf der Adac-Pannenstatistik. Im Vergleich zum Ausfall von Starterbatterien mit 46,2 Prozent eigentlich nicht viel. Aber allein schon die Vorstellung eines Reifenplatzers ist für viele Autofahrer ein Alptraum. Keine Bange: Wer die Signale vorher rechtzeitig deutet, aber auch weiß, was bei einem Plattfuß zu tun ist, fühlt sich sicherer.

Anzeichen früh erkennen

Ungewöhnliche Fahrgeräusche, schwammige Lenkung, starkes Ziehen in eine Richtung, vibrierendes, rüttelndes Fahrzeug - das alles sind Anzeichen für eine drohende Reifenpanne. Auch die Warnleuchte Reifendruck kann eine solche signalisieren. Autofahrer sollten die Pneus an einem sicheren Ort checken und gegebenenfalls in die Werkstatt rollen.

Richtig reagieren bei einem Reifenplatzer

Für viele Fahrer eine Horrorvorstellung, im Ernstfall ein Schockerlebnis: Der Reifenplatzer während der Fahrt. In diesem Fall keine hektischen Lenkbewegungen, leicht gegenlenken und bremsen, bis sich das Auto stabilisiert hat. Gerät das Fahrzeug außer Kontrolle, hilft nur die Vollbremsung.

Pannenort absichern

Das Prozedere müsste mittlerweile jedem bekannt sein: Vorsichtig an den Straßenrand oder auf den Standstreifen der Autobahn rollen, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste im Fahrzeug überstreifen, Warndreieck aufstellen. Auf der Autobahn suchen alle Insassen hinter der Leitplanke Schutz, bis Hilfe kommt.

Pannenfall meistern

Neuwagen sind heute in der Regel mit einem Notrad oder Reparaturset ausgerüstet. Die helfen allerdings nur für die Fahrt in die Werkstatt maximal 50 Kilometer weit. Ähnliches gilt auch für Runflat-Reifen mit Notlauf-Eigenschaften. Pech für alle, die im Urlaub allein auf weiter Flur stranden oder am Wochenende unterwegs sind. Und selbst wenn Profis in der Nähe sind, heißt das noch lange nicht, dass sie einen passenden Reifen vorrätig haben.

Wer ein vollwertiges Ersatz- oder ein Notrad an Bord seines Fahrzeugs hat, kann jetzt mit Wagenheber und Drehkreuz selbst Hand anlegen und sollte an der nächsten Tankstelle den Luftdruck prüfen. Alle anderen warten geduldig auf den Pannendienst. zdk


Kein Fahrverbot?

Urteil Von einem Fahrverbot kann abgesehen werden, wenn damit im Einzelfall eine sogenannte „außergewöhnliche Härte“ einhergeht. So etwas muss aber immer ausführlich durch Tatsachen belegbar sein. Allein die Angaben des Betroffenen reichen nicht dafür. Das zeigt ein Fall (Az.: 3 Ss-OWi 415/22), der vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verhandelt wurde.

Im Verfahren ging es um einen Mann, der mit seinem Pkw auf der Autobahn um mindestens 43 Stundenkilometer schneller fuhr, als dort erlaubt war. Es folgte eine Regelgeldbuße und ein Monat Fahrverbot. Gegen das Fahrverbot ging der Mann vor. Mit Erfolg. Dass zuständige Amtsgericht hob es wegen besonderer Härte auf. Der Mann hatte unter anderem darauf verwiesen, dass er im Beruf als Kraftfahrer noch in Probezeit sei und ihm ohne Begründung gekündigt werden könnte. Das wäre bei einem Fahrverbot zu befürchten gewesen.

Das OLG hob nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft das Urteil auf. Allerdings wurde die Sache zurück an das Amtsgericht verwiesen, damit dort festgestellt werden kann, ob im konkreten Fall das Fahrverbot eine besondere Härte darstellen würde. dpa

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