Alkohol und Unfallflucht

AUTO UND VERKEHR

Alkohol und Unfallflucht

Auch für Fahrradfahrer gelten Gesetze im Straßenverkehr. Wer diesen zuwider handelt, riskiert sogar den Autoführerschein. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-mag

10.05.2022

Führerscheinverlust. Genau wie das Auto ist auch das Fahrrad laut Straßenverkehrsordnung ein Fahrzeug. Mit wenigen Ausnahmen gelten also für beide die bekannten Verkehrsregeln. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. Wer sich nicht daran hält, kann sich auch auf dem Fahrrad Punkte in Flensburg einhandeln.

Schlimmstenfalls kann auch die Fahrerlaubnis für das Auto entzogen und sogar eine teure Medizinisch-Psychologische Untersuchung nötig werden. So riskiert seinen Führerschein, wer mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut auf dem Rad sitzt und Schlangenlinien fährt.

Auch wenn sich ein Radfahrer als Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne seine persönlichen Daten zu hinterlassen, begeht er eine Unfallflucht und macht sich damit strafbar. dpa


Zu hohes Tempo

Urteil. Geht es um die Haftungsfrage, spielt die Geschwindigkeit der Unfallbeteiligten eine große Rolle. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.:13 S 135/21), wie der Adac berichtet.

In dem verhandelten Fall öffnete ein Taxifahrer in einer Spielstraße seine Fahrertür. Er hatte sich seinem Fahrgast zugewandt, und schaute deshalb nicht nach hinten. Eine Frau fuhr mit ihrem Wagen in die sich öffnende Tür - mit etwa 20 Kilometer pro Stunde (km/h). Die Fahrerin klagte auf Schadenersatz - der Taxifahrer sei unachtsam gewesen. Das Amtsgericht Merzig gab der Klage statt. Doch die Versicherung des Taxifahrers war der Ansicht, dass die Frau wegen überhöhter Geschwindigkeit eine Mithaftung treffe. Es kam zur Berufung.

Das Landgericht Saarbrücken entschied, dass die Autofahrerin eine Mitschuld treffe. Es sei zwar richtig, dass der Taxifahrer den Unfall verschuldet habe. Er hatte, ohne den rückwärtigen Verkehr zu beachten, die Tür geöffnet und so gegen die Sorgfaltspflichten verstoßen, die im verkehrsberuhigten Bereich gelten. Allerdings war die Frau zu schnell unterwegs, denn im verkehrsberuhigten Bereich gilt Schrittgeschwindigkeit. dpa

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