Die Qual der Wahl

AUTO SPECIAL

Die Qual der Wahl

Potzblitz! Foto: Patrick Seeger/dpa

10.06.2024

Sie wurden geblitzt, was können Sie nun noch machen? In dem Fall haben Sie exakt zwei Möglichkeiten: Sie können Einspruch erheben, wenn Sie sich zur angegebenen Zeit gar nicht am angegebenen Ort befinden. Es könnte hilfreich sein, wenn Sie dafür einen Zeugen haben, der Ihre Aussage bestätigt. Des Weiteren können Sie einen Widerspruch erheben, wenn das Kennzeichen auf dem Blitzerfoto nicht zu Ihrem Auto gehört. In diesem Fall wird sich die Sache schnell erledigen. 

Wenn Sie aber tatsächlich mit dem Auto gefahren und geblitzt worden sind? In dem Fall besteht immer noch die Möglichkeit, dass eine Messungenauigkeit statt einer Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt. Sind Sie sich ganz sicher, dass Sie nicht schneller gefahren sind als erlaubt, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen, für Sie Akteneinsicht zu beantragen. Dieser kann unter Umständen ein Gutachten veranlassen, der den Blitzer anschließend untersucht.

Diese Umstände können den Messwert verfälschen: Blitzer falsch aufgestellt, ungeschulter Beamte, Blitzer wurde zum Tatzeitpunkt nicht geeicht.

Wenn Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren, müssen Sie zunächst die Kosten vorstrecken. Wenn das Verfahren eingestellt wird oder Sie den Fall gewinnen, wird die Staatskasse alle Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. bussgeldkatalog.org