Für viele Menschen ist der Sehtest vor dem Führerschein eine einmalige Angelegenheit. Der ist nämlich verpflichtend und benötigte Sehhilfen werden eingetragen. Doch mit zunehmendem Alter nimmt das Sehvermögen langsam ab. Marcellus Kaup vom Tüv Süd rät daher zu Sehtests in Eigenverantwortung. Und das nicht ohne Grund: Laut Schätzungen des Berufsverbands der Augenärzte in Deutschland (BVA) sind jährlich rund 300 000 Verkehrsunfälle auf schlechtes Sehen zurückzuführen. Der BVA geht zudem doch davon aus, dass es eine weitaus höhere Dunkelziffer gibt.
Möglichst alle zwei Jahre, egal ob Brillenträger oder nicht, sollten die Augen überprüft werden. Das empfiehlt Matthias Krause als ärztlicher Leiter des OSG Augenzentrums Nürnberg. Die genauen Kontrollintervalle legt im Idealfall der eigene Augenarzt nach einer gründlichen Untersuchung individuell fest. Dabei können zahlreiche Faktoren wie das Alter des Patienten, mögliche Augenerkrankungen oder die Art und Stärke der Brille eine Rolle spielen.
Augenerkrankungen im Alter
Ab dem 40. Lebensjahr nimmt die menschliche Sehkraft meist zunehmend ab. Dabei kündigen sich Sehprobleme laut Marcellus Kaup oft schleichend an und lassen sich nicht immer auf Anhieb identifizieren. Bei der Augenkrankheit Grauer Star (Katarakt) etwa trübt sich die Augenlinse. Symptome äußern sich etwa durch erhöhte Blendempfindlichkeit beim Fahren, einem milchigen Schleier und langsam zunehmenden Sehstörungen. In Deutschland werden nach Angaben der Prüforganisation jährlich rund 900 000 Katarakt-Operationen durchgeführt.
Augenoperation, was dann?
Nach einer erfolgreichen Augenoperation etwa Augenlasern ist es wichtig, einen entsprechenden Eintrag zum Tragen von Brillen oder Kontaktlinsen von der Führerscheinstelle austragen zu lassen. Dazu muss ein neuer Sehtest vorgelegt werden.
Während für den Führerschein der Klasse B in der Regel ein normaler Sehtest ausreicht, ist bei Lkw- oder Bus-Führerscheinen laut Tüv Süd oft ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Eine Anfrage bei der zuständigen Behörde bringt Klarheit. Der Automobilclub weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass man zwar nicht verpflichtet ist, erforderliche Brillen oder Kontaktlinsen im Führerschein nachtragen zu lassen, falls sich das Sehvermögen im Laufe der Jahre verschlechtern sollte. Doch Tragen müsse man die Sehhilfe am Steuer dennoch. dpa-mag