Autofahrer müssen stets freie Sicht durch die Autoscheiben haben. Doch gerade im Herbst und Winter beschlagen diese häufig. Wärme ist das beste Mittel dagegen, heißt es beim ADAC. Also: Heizung und Gebläse auf volle Stufe und die Düsen zunächst möglichst nur auf die Scheiben richten. Das wirkt wie ein Haartrockner. Ist die Luft draußen trockener als drinnen, kann es etwas bringen, am Anfang die Fenster zu öffnen. Das gilt aber etwa natürlich nicht bei feuchter Witterung oder Nebel.
Nasse Scheiben trockenreiben
Achtung: Sind die Scheiben stark beschlagen und nass, sollte sie vor der Fahrt mit einem sauberen Tuch oder Schwamm trockengerieben werden, um die erforderliche freie Sicht zu erhalten. Wird das Trockenreiben unterwegs notwendig, unbedingt dazu anhalten, und zwar an einer sicheren Stelle. Als Faustregel für unterwegs empfiehlt der Autoclub eine moderate Temperatur von etwa 22 Grad im Innenraum. Ein Teil des Luftstroms sollte stets auf die Front- und Seitenscheiben gelenkt werden.
Klimaanlage hilft beim Entfeuchten
Auch die Klimaanlage - oft über AC-Taste einschaltbar - kann dazu beitragen, die Luft zu entfeuchten. Allerdings schaltet sie sich in der Regel ab, wenn die Außentemperatur unter einen bestimmten Wert fällt. Das können beispielsweise fünf Grad Celsius sein. Wer die Scheiben innen regelmäßig mit Glasreiniger putzt, beugt vor. Denn saubere Scheiben beschlagen weniger, so der ADAC. Auch sollte so wenig Feuchtigkeit wie möglich ins Auto gelangen.
Nasses in den Kofferraum
Also Schnee zum Beispiel vor dem Einsteigen von Jacken und Schuhen abklopfen. Feuchte Jacken kann man auch in den Kofferraum legen. Für verstärkte Feuchtigkeit im Auto kann übrigens auch ein verstopfter Innenraumluftfilter sorgen. Daher lohnt es sich, auf die Wechselintervalle für diesen Filter zu achten.
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Irrtum bei Tempolimit
Fahrlässig oder vorsätzlich? Das kann bei Überschreitung eines Tempolimits die Höhe einer Geldbuße beeinflussen. Das zeigt auch ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az.: 2 OLG 53 Ss-OWI 388/22), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. In dem Fall fuhr ein Mann auf der Autobahn und wurde geblitzt. Er war in einem ausgeschilderten Tempo-100-Bereich um 35 km/h zu schnell gefahren. Zuvor warnten auch Zusatzschilder vor einer unebenen Fahrbahn. Der Mann sagte aus, keine Schäden mehr bemerkt zu haben, auch hätten andere Autos ebenfalls beschleunigt. Er sei davon ausgegangen, dass das Tempolimit nicht mehr gegolten habe. Das zuständige Amtsgericht glaubte dem Mann nicht. Es verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 240 Euro. Der Mann setzte sich dagegen zur Wehr. Mit Erfolg. Das Oberlandesgericht änderte das Urteil und verringerte die Geldbuße um die Hälfte. dpa-mag
Zugeschneit noch gültig
Verkehrsschilder
Verkehrsschilder müssen so stehen, dass ein rascher und beiläufiger Blick genügt, um die von ihnen ausgehende Regelung klar zu erkennen. Sind sie aber teilweise oder sogar ganz verschneit, kommt die Frage nach der Gültigkeit laut ADAC auf das betreffende Schild an. Ganz klar: Ist es nur leicht verschneit und die Bedeutung bleibt erkennbar, dann ist es weiterhin gültig.
Manche Schilder wie etwa das achteckige Stoppschild bleiben auch noch ganz verschneit aufgrund der Form erkennbar. Das gilt aber nicht für alle Schilder - etwa für viele dreieckige Gefahren- sowie runde Verbots- oder Beschränkungszeichen. Werden diese zugeschneit, könne nicht erwartet werden, dass man ihre Bedeutung noch erkennt und man sie befolgt, so der ADAC. Unabhängig von der Beschilderung
muss die Geschwindigkeit immer an die Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse angepasst sein.
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