Der Grund: Laut Straßenverkehrsordnung handelt es sich beim Ausfahren von Fahrzeugen um einen Abbiegevorgang. Führt um den Kreisverkehr ein Radweg herum, hat dies zur Folge, dass auch querende Radfahrende Vorfahrt haben – genauso wie die Fahrzeuge im Kreis. Das gilt aber nicht, wenn an der Zufahrt des Radweges zum Kreisverkehr das Schild „Vorfahrt beachten“. Fußgänger sollten wissen, dass sie am Kreisverkehr auf dem Fußgängerweg bleiben müssen und es nicht erlaubt ist, den Kreisverkehr in der Diagonalen zu überqueren. (dekra info)
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Kreisverkehr: Wer hat Vorrang?

Vorsicht: An einem Kreisverkehr haben querende Fußgänger und Radfahrende Vorrang. Foto: dekra
01.03.2022
Im Kreisverkehr gelten besondere Vorfahrtsregeln. So ist zu beachten, dass querende Fußgänger am Kreisverkehr Vorrang vor ausfahrenden Fahrzeugen haben.