Schon um die Reklamationsrate gering zu halten, gehört es im Autohandel zum Standard, das Fahrzeug gründlich durchzuchecken, wenn nötig instand zu setzen und die HU-Plakette erneuern zu lassen.
Noch mehr Sicherheit haben Käuferinnen und Käufer, wenn diese Prüfung von einem neutralen Experten durchgeführt wird und in einem Gebrauchtwagen-Siegel oder Zertifikat festgehalten wird. Darüber hinaus gibt es von vielen Autohäusern zusätzlich noch eine Gebrauchtwagen-Garantie.
Vieles davon ist auch beim Privatkauf möglich. So können heute auch Privatleute die früher dem Gewerbe vorbehaltenen Gebrauchtwagen-Garantien nutzen. Auf Nummer sicher gehen Käuferinnen und Käufer auch, wenn sie das Fahrzeug vorab von einem neutralen Sachverständigen prüfen lassen.
Die dabei erstellte Dokumentation bietet für beide Seiten eine gute Verhandlungsbasis, zumal sie die Stärken und Schwächen des Fahrzeuges klar ausweist. Damit erwirbt die kaufende Seite keine „Katze im Sack“, und die verkaufende erzielt einen fairen Preis. (dekra info)