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Idealgeschwindigkeit überschritten

Urteil: Wann Wildunfälle als unvermeidbar gelten.

Ein Wildunfall kann selbst bei nicht angepasster Geschwindigkeit als unabwendbar gelten. Foto: Jan Woitas/dpa/dpa-mag

18.12.2024

Ein Wildunfall kann selbst dann als unabwendbar gelten, wenn die nach Maßstäben eines Idealfahrers einzuhaltende Geschwindigkeit überschritten wird. Das zeigt eine Entscheidung (Az.: 11 U 3/23) des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg, auf die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Schwerer Wildunfall in der Dämmerung

Im konkreten Fall ereignete sich ein schwerer Wildunfall auf einer Landstraße, die zwischen einem Waldstück und einem Feld verlief. Dort kamen sich den Angaben zufolge in der Dämmerung zwei Autos entgegen. Als sie sich begegneten, lief ein Reh aus dem angrenzenden Feld auf die Fahrbahn. Dieses prallte zuerst mit dem einen Auto zusammen und wurde dann von der Wucht gegen den entgegenkommenden Wagen geschleudert.

Unternehmen aus der Region

Dort durchschlug es die Frontscheibe und schlug auf den Kopf des Fahrers. Dieser verlor die Kontrolle über sein Auto und kam von der Straße ab, prallte gegen mehrere Bäume. Erst in einem Graben kam das Fahrzeug zum Stehen. Der Mann wurde schwerstverletzt. Im Nachgang klagte dieser gegen die Fahrerin des entgegengekommenen Autos auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Er warf ihr vor, zu schnell gefahren zu sein. Er war der Ansicht, dass die Kollision durch ein angepasstes Tempo hätte verhindert werden können. Die Sache mussten Gerichte entscheiden.

Unternehmen aus der Region

War die Frau den Umständen entsprechend viel zu schnell gefahren?

Die Frau war den Angaben zufolge mit 80 bis 90 km/h unterwegs. An der Stelle galt Tempo 100. Im Verfahren wurde ermessen, dass ein besonders vorausschauender Fahrer die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h aufgrund der Sichtverhältnisse unterschritten und sein Tempo auf 70 bis 80 km/h beschränkt hätte, auch um gegebenenfalls auf auftauchende Wildtiere besser reagieren zu können und diese frühzeitig auf dem Feld bemerken zu können.

Doch eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit sei von einem Idealfahrer indes nicht zu erwarten gewesen, so die Ausführungen. Ein Sachverständiger berechnete zudem: Nur wenn die Frau mit knapp über 40 km/h gefahren wäre, hätte sie den Unfall verhindern können. Das OLG Oldenburg wies am Ende eine Revision des Klägers zurück. Zwar hätte die Fahrerin die idealtypische Geschwindigkeit überschritten. Dies war aber nicht ursächlich für den Unfall. Selbst bei einer geringeren Geschwindigkeit und größtmöglicher Sorgfalt hätte sie den Zusammenstoß mit dem Reh nicht vermeiden können. Und auch ohne einen Zusammenprall mit dem Auto der Frau wäre das Reh laut OLG „vermutlich“ mit dem Wagen des Klägers zusammengestoßen.
dpa-mag


Dicke Jacke, dünnes Eis

Autofahrerinnen und Autofahrer, die sich mit Winterjacke hinters Steuer setzen, gefährden ihre Sicherheit. Grund ist der Gurtverlauf. „Der Sicherheitsgurt muss eng am Körper anliegen, um im Ernstfall seine volle Schutzfunktion entfalten zu können. Mit dicker Wattierung droht der Gurt zu verrutschen und bietet keinen Halt,“ erklärt Oliver Reidegeld, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen. Besser ist es, die Jacke vor der Fahrt auszuziehen.

Richtig angeschnallt, optimal geschützt

Kinder sollten immer ohne Jacke angeschnallt werden. Oliver Reidegeld rät: „Damit niemand im Auto frieren muss, kann die ausgezogene Jacke drübergelegt werden.“

Mütze, Handschuhe, Winterstiefel

Nicht nur dicke Winterjacken können ein Sicherheitsrisiko sein. Mützen und Schals können die Sicht beeinträchtigen, Handschuhe bieten keinen festen Griff am Lenkrad. Klobige Stiefel oder Schneeschuhe erschweren den feinfühligen Umgang mit Gas und Bremse.
adac