Urteil Wer in einer Autobahnbaustelle auf die nebenliegende Fahrspur gerät, muss bei einem Unfall haften - aber womöglich nicht allein. Den Unfallgegner trifft etwa dann eine Mitschuld, wenn sein Fahrzeug die für seine Spur - geltende Maximalbreite überschreitet. Das zeigt ein Urteil (Az.: 4 O 101/20) des Landgerichts Hagen, auf das der ADAC hinweist.
In dem Fall rollte ein Lkw in einem Baustellenbereich auf der rechten Spur. Daneben, auf der linken Spur, fuhr ein SUV. Dann geriet der Lastwagen rund zehn Zentimeter weit in die Fahrspur des SUVs hinein, woraufhin es zu einer sogenannten Streifkollision kam.
SUV-Fahrer will vollen Schadenersatz
Der SUV-Fahrer verlangte daraufhin vollen Schadenersatz von der Lkw-Versicherung. Diese wollte aber nur die Hälfte begleichen. Das kam für den SUV-Fahrer nicht in Frage. Er war der Ansicht, dass ihm der volle Schadenersatz zusteht: Er trage keine Schuld am Unfall, da der Lkw in seine Spur gefahren ist und so den Unfall allein verschuldet hätte.
Die Sache ging vor Gericht, wo die Lkw-Versicherung Recht bekam und nur die Hälfte des Schadens regulieren musste. Zwar sah das Gericht im Hineinfahren des Lasters in die linke Spur einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Aber auch der SUV-Fahrer selbst habe gegen diese Pflicht verstoßen.
Das Auto war zu breit
Denn obwohl die linke Spur nur für Fahrzeuge mit einer Maximalbreite von 2,10 Meter freigegeben gewesen war, hatte der SUV-Fahrer diese mit seinem rund 2,19 Meter breiten Auto befahren. Beide Verstöße begründeten nach Ansicht des Gerichts die Teilung des Schadens. dpa-mag