Begleitung dauert drei Jahre Jugendliche können sich bewerben, wenn sie im Jahr 2024 ihr Abitur oder Fachabitur machen und ihre Eltern nicht studiert haben. Denn das Programm wendet sich speziell an Kinder von Nichtakademikern, da diese oft größere Hürden zu meistern hätten, wenn es um berufliche Wege nach dem Abitur geht - zum Beispiel weil sie nicht auf Erfahrungen ihrer Eltern zum Thema Studium zurückgreifen können.
Zum Programm gehören Workshops, Coachings und regelmäßige Treffen, außerdem unterstützen ehrenamtliche Mentorinnen und Mentoren die Jugendlichen. Das Programm dauert insgesamt drei Jahre - es beginnt bereits zwei Jahre vor dem Abitur und begleitet die Jugendlichen anschließend durch ihr erstes Jahr im Studium oder einer Ausbildung. (dpa)
Scheinazubi wie Ungelernter
Wer faktisch keine Ausbildung erhält, muss wie ein Beschäftigter ohne Lehre entlohnt werden. Ein Betrieb darf diese Methode also nicht anwenden, um Arbeitskräfte möglichst kostengünstig zu beschäftigen. Das hat das Arbeitsgericht Bonn (AZ: 1 Ca 308/21) entschieden. Vielmehr müsse ein solcher Beschäftigter nach der üblichen Vergütung eines ungelernten Arbeitnehmers entlohnt werden. Geklagt hatte ein Auszubildender, dessen Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis nach Abschluss weder bei der zuständigen Gebäudereiniger-Innung noch den Mitarbeiter bei der Berufsschule angemeldet hatte. (dpa)