Wie viel Geld gibt es während der Ausbildung? Diese Frage begleitet Eltern und Auszubildende gleichermaßen.
Grundsätzlich setzt sich die Ausbildungsvergütung aus mehreren Bestandteilen zusammen.
Grundlage ist der monatliche Bruttobetrag, der nach Paragraph 17 des Bundesausbildungsgesetzes (BBIG) angemessen sein muss und mit jedem Ausbildungsjahr steigt.
Die Höhe richtet sich oft nach Tarifverträgen, kann aber auch betrieblich festgelegt werden. Zusätzlich sind Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld möglich. Von der Vergütung werden Sozialabgaben und ggf. Steuern abgezogen, sodass der Nettobetrag ausgezahlt wird.
Zusätzlich kann die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, wenn die Vergütung nicht ausreicht, um das alltägliche Leben zu bewerkstelligen.
Während der Studienzeit ist das Bafög die geeignete finanzielle Unterstützung. Dieses gilt allerdings als staatliches Darlehen und muss zurückgezahlt werden - im Gegensatz zur Ausbildungsvergütung und zur BAB.
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Vergütungen konkret
Im Beamtenverhältnis, bei der Rentenversicherung oder in der Bundeswehr ist das Einstiegsgehalt verhältnismäßig hoch, dafür steigt es im Laufe der Berufskarriere nicht über die Maßen. Beginnt man eine Ausbildung im Handwerk, erwarten einen eher geringe Vergütungen. Dafür kann man sich später selbstständig machen und eigene Preiskalkulationen anstreben.
Vergütungen:
Ausbildung im Handwerk (je nach Tarifvertrag):
1. Ausbildungsjahr: ca. 1.000 Euro
2. Ausbildungsjahr: ca. 1.150 Euro
3. Ausbildungsjahr: ca. 1.400 Euro (alles brutto)
Ausbildung in der Pflege:
1. Ausbildungsjahr: ca. 1.400 Euro
2. Ausbildungsjahr: ca. 1.500 Euro
3. Ausbildungsjahr: ca. 1.600 Euro (alles brutto)
Duales Studium
Beamtenlaufbahn
(monatliche Anwärterbezüge)
Einstiegsbezüge liegen bei 1.500 Euro.
Ist das Studium abgeschlossen und man wird verbeamtet im gehobenen Dienst, steigt das Gehalt deutlich (meist in Besoldungsgruppe A 9 oder höher).
Bafög als Darlehen:
Die maximal möglichen Beträge (Stand Wintersemester 2024/25 bis 2026) sind: Studierende mit eigener Wohnung und eigener Krankenversicherung: bis 992 Euro pro Monat.
- Studierende, die noch bei den Eltern wohnen: bis ca. 671 Euro pro Monat. Die genaue Summe hängt von Einkommen und Vermögen ab – sie wird individuell berechnet.
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