Azubi in Teilzeit

Ausbildung 2024

Azubi in Teilzeit

Ausbilder einverstanden? Dann können Azubis Stunden reduzieren und mehr Freiraum genießen.

Mehr Freizeit: Auch Azubis, die ihre Ausbildung schon begonnen haben, können Stunden reduzieren. Sofern der Ausbilder einverstanden ist. Foto: Westend61/dpa-mag

30.04.2024

Statt drei Jahre Ausbildung vier oder sogar viereinhalb Jahre lernen, dafür aber mehr Freizeit. Den Zwang zur 40-Stunden-Woche in der Ausbildung gibt es nicht mehr. Wer mehr Freiraum braucht, kriegt ihn, sofern der Chef einverstanden ist.

Eine gute Möglichkeit zum Beispiel für alle, die nebenbei ihre Deutschkenntnisse noch verbessern müssen oder mehr Zeit zum Lernen des Schulstoffs benötigen. IHK-Ausbildungsberater Jakob Schmachtel gibt einen Überblick über das Modell Teilzeitausbildung. Als Ausbildungsberater überwacht er die Ausbildung und berät Azubis, Ausbilder und Ausbildungsbetriebe rund um die Ausbildungsqualität und zu rechtlichen Fragen.

Frage: Wer darf eine Teilzeit-Ausbildung machen und wie finde ich einen Ausbildungsplatz?
Schmachtel: Seit 2020 darf jeder, der möchte, eine Teilzeit-Ausbildung machen. Der besondere Grund, der bis dahin vorliegen musste, wie etwa Pflegetätigkeit, Leistungssport oder Kindererziehung, fällt seitdem weg. Stellen mit reduzierter Stundenzahl werden aber so gut wie gar nicht ausgeschrieben. Deshalb gibt es nur eine Möglichkeit: nachfragen. Grundsätzlich sind Bewerber in einer guten Position.

Eine Ausbildung in Teilzeit ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sind sie sich einig, können die Stunden jederzeit reduziert werden. Allerdings nur im gegenseitigen Einvernehmen. Ein Recht auf Teilzeit, egal wie gut die Begründung ist, gibt es nicht. Leider lässt sich auch nicht alles auf Teilzeit reduzieren: Auch wenn der Gesetzgeber das eigentlich vorgesehen hat, gibt es fast keine speziellen Angebote in den Berufsschulen. Das sollten Bewerber wissen.

Frage: Welche Kompromisse muss ich mit einer Teilzeitausbildung eingehen?
Schmachtel: Am Ende sollen Voll- und Teilzeit-Lehrlinge gleich gut ausgebildet sein. Die Ausbildungszeit verlängert sich also mit reduzierter Stundenzahl. Wer statt 40 Stunden 30 arbeitet, der muss ein Jahr länger in die Lehre gehen. Theoretisch können die Stunden noch weiter reduziert werden. Insgesamt darf die Ausbildung laut dem Gesetzgeber allerdings nicht länger als das 1,5-fache der Zeit der Vollzeit-Ausbildung dauern. Die Vergütung kann gekürzt werden, muss aber nicht. Festgelegt ist aber, dass sie jährlich steigen muss. Wer länger in Ausbildung ist, kriegt also öfter Lohnerhöhungen. Am Urlaubsanspruch ändert sich im Normalfall nichts. So wie bei einer Vollzeit-Ausbildung haben Azubis unter Umständen auch Anspruch auf staatliche Unterstützung wie Ausbildungsbeihilfe. dpa


Online-Tool erklärt Berufsbegriffe

Achslast, Tablar, Wechselrichter: Wer eine Ausbildung beginnt, sich für einen Job in einem ganz neuen Bereich bewirbt oder beispielsweise ein Praktikum beginnt, wird nicht selten mit Begriffen konfrontiert, die bislang eher nicht zum alltäglichen Wortschatz gehören.

In der Regel sollten diese dann vor Ort erklärt werden. Wer sich vorab schlaumachen will, kann das aber auch mithilfe des kostenlosen Online-Tools 100Fachbegriffe auf dem Portal „planet-beruf. de“ der Bundesagentur für Arbeit tun.

Hier werden jeweils hundert Fachbegriffe aus zehn verschiedenen Berufsbereichen kurz erklärt etwa rund um Bau und Holz, Kosmetik und Friseurhandwerk oder Lager, Logistik und Verkehr. Die Fachbegriffe umfassen Arbeitsgegenstände, Werkzeuge und berufstypische Bezeichnungen für Tätigkeiten und Materialeigenschaften - und können in elf Fremdsprachen übersetzt werden. Fachbegriffe, die man gehört hat, aber nicht zuordnen kann, lassen sich über das Tool suchen. Anhören kann man sie über eine Audio-Funktion.

Übrigens: Ein Tablar ist demnach ein Ladungs-Träger, den man sich wie ein Tablett vorstellen kann. Auf das Tablar wird Ware gelegt und so innerhalb eines Lagers befördert. dpa

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