Recht: Muss ich in der Ausbildung Überstunden machen?

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Recht: Muss ich in der Ausbildung Überstunden machen?

Nur weil das Projekt fertig werden muss, darf der Arbeitgeber Azubis nicht zu Überstunden verdonnern. Foto: Christin Klose/dpa-mag

28.02.2023

Viel Eigenverantwortung tragen und ein geschätztes Mitglied im Team sein: Azubis freuen sich, wenn sie ernst genommen werden. Aber heißt das, dass auch sie länger bleiben müssen, wenn Überstunden anfallen?

In der Regel sind Überstunden nicht erlaubt. Im Ausbildungsvertrag sind Ausbildungsdauer sowie die tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit vereinbart - und die sind so angelegt, dass sie zur Vermittlung der Lerninhalte ausreichen. „Dann gehen Überstunden eigentlich gar nicht“, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg.

Der springende Punkt: Ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis. „Die Ausbildung muss im Vordergrund stehen“, so Markowski. Auszubildende sind folglich grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Es kann aber Ausnahmen geben. Zum Beispiel, wenn Regelungen in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag auch mal Überstunden zulassen. „Dann können auch im Ausbildungsverhältnis Arbeitsstunden vorkommen, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehen.“ Entscheidend sei aber, dass diese Stunden dem Ausbildungszweck dienen. „Und deswegen muss gleichzeitig jemand da sein, der die Ausbildung verantwortet.“ Heißt: Der Ausbilder oder die Ausbilderin muss die längere Ausbildungszeit begleiten und überwachen. Wenn Auszubildende ablehnen, darf rein rechtlich keine Abmahnung oder Kündigung drohen. „Aber natürlich ist es an der Stelle immer ein bisschen schwierig für die jungen Menschen, dem Chef zu sagen: `Ich mach das nicht`“, schränkt Markowski ein. Hier sei es wichtig, dass Betriebsräte oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung - sofern es sie im Unternehmen gibt - darauf achten, dass die Regularien eingehalten werden. dpa

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