Minijobber erwerben so Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Gegenzug können Arbeitgeber 20 Prozent der Gesamtausgaben, maximal bis zu 510 Euro pro Jahr, von der Steuer absetzen. Wichtig zu beachten: Seit dem 1. Januar gilt ein höherer gesetzlicher Mindestlohn - auch für Minijobber. Statt 9,60 Euro müssen nun 9,82 Euro pro Stunde gezahlt werden.
Zum 1. Juli soll er dann noch einmal um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Verdienst in einem Minijob darf übrigens 450 Euro monatlich auch mit dem neuen Mindestlohn nicht überschreiten. (dpa)
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Minijobber bekommen seit Anfang Januar mehr Geld. Denn der Mindestlohn wurde angehoben.Foto: Florian Schuh/dpa-mag
25.01.2022
Egal ob Kinder betreuen, putzen oder Wäsche waschen - für solche Aufgaben setzen viele auf Haushaltshilfen. Um die Hilfen nicht schwarz zu beschäftigen, müssen sie bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund.