Helfer in schweren Stunden

Auf der sicheren Seite mit einer Bestattungsvorsorge

Gut vorsorgen – und im Alter sicher sein. Foto: BDB/akz-o

27.04.2021

Bereits zu Lebzeiten sollte man den gewünschten äußeren Rahmen für die eigene Bestattung klären. Damit gibt man sich selbst die Sicherheit, dass der eigene Wille Beachtung findet – und man nimmt gleichzeitig auch den Angehörigen die Sorge, sich in Zeiten der Trauer auch noch um Bestattungsfragen kümmern zu müssen. Auch vermeidet man mögliche familiäre Streitigkeiten über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.Sparbuch ist keine gute Lösung Gerade in Zeiten zunehmender Pflegebedürftigkeit ist eine sichere Hinterlegung des Geldes für die Bestattung wichtig. Viele Menschen sind der Ansicht, dass für die Bezahlung der Bestattung das Sparbuch ausreichend sei. Von einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann jedoch nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kann das Amt sogar die Auflösung des Sparguthabens zur Bezahlung der Pflegekosten verlangen.   

Beratung zur Bestattungsvorsorge

Bestatter bieten sogenannte kostenlose Bestattungsvorsorge-Beratungen an. „Gemeinsam mit dem Kunden werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle Punkte festgehalten, die für die Bestattung wichtig sind – ob Erd- oder Feuerbestattung, Grabart, Blumenschmuck, Trauerfeier u.v.m. Sinnvoll ist es, hierbei auch bereits den finanziellen Rahmen zu regeln“, so Stephan Neuser, Generalsekretär des BDB.

Dazu bieten sich zwei Möglichkeiten an: Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) bietet über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die treuhänderische Verwaltung von Geldern an. Im Todesfall wird dieses Geld dann an den Bestatter zur Erfüllung des Bestattungsvorsorgevertrages ausgezahlt. Auch möglich ist die Sterbegeldversicherung – etwa über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur und seine Partner. Vor allem wer unter 70 ist, wird möglicherweise diese Lösung attraktiv finden können. Hier werden monatlich kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt wird. Gerade für Menschen mit kleineren Einkommen ist dies interessant.

Gute Bestattungsvorsorge braucht gute Beratung

Beispielsweise auf der Internetseite des Bundesverbands Deutscher Bestatter sind rund 81 Prozent der in Deutschland tätigen Bestattungsunternehmen gelistet, wobei eine Suche nach Wohnort und Postleitzahl infrage kommende Bestatter eingrenzt und im Ergebnis die Leistungen des jeweiligen Bestattungshauses ersichtlich sind. Auch ein Blick in die Tageszeitung bzw. Empfehlungen helfen. (akz/ms)

Leistungen einzeln oder im Paket

Dauergrabpflege

Dauergrabpflegeverträge kann man für sich selbst oder für verstorbene Angehörige abschließen. Sie werden deutschlandweit von Friedhofsgärtnereien angeboten. Sie können einzelne Punkte beinhalten - z.B. die erstmalige Grabgestaltung, die saisonale Bepflanzung, besondere Gestecke zu Totengedenktagen - oder ein Paket zur kontinuierlichen Grabpflege umfassen.

Die gewünschten Dienstleistungen werden schriftlich in einem Vertrag zur Dauergrabpflege festgehalten, den der Kunde direkt mit der Friedhofsgärtnerei seines Vertrauens abschließt sowie mit einer regionalen Dauergrabpflegeorganisation. Zu den Aufgaben der regionalen Dauergrabpflegeorganisation gehört es, das als Einmalbetrag gezahlte Geld sicher anzulegen und zu verwalten sowie zu kontrollieren, ob die vereinbarten Dienstleistungen vertragsgemäß ausgeführt werden.

Dauergrabpflegeorganisationen beauftragen zudem Grabkontrolleure, die regelmäßig und konsequent die Arbeit der Friedhofsgärtner überprüfen und dokumentieren. (grabpflege.de)

Die letzte Steuererklärung

Nach dem Tod eines Menschen erben Angehörige auch seine steuerlichen Rechte und Pflichten. Das Finanzamt kann von ihnen eine letzte Steuererklärung verlangen, wenn der Verstorbene Einnahmen hatte, von denen noch kein Steuerabzug vorgenommen wurde. Darauf macht der Verein Lohnsteuerhilfe aufmerksam.

Wichtig: Für die letzte Steuererklärung gilt eine Abgabefrist. Ist der Todesfall im Jahr 2020 eingetreten, dann muss die Steuererklärung bis spätestens 2. August 2021 abgegeben werden. War der Verstorbene allerdings nicht pflichtveranlagt, so können die Hinterbliebenen die Steuererklärung auch noch bis zu vier Jahre nach dem Todesfall einreichen.

Zuständig für die letzte Steuererklärung ist das Wohnsitz-Finanzamt des Verstorbenen. Formulare, Anträge oder Anfragen müssen dorthin gerichtet werden. (dpa/ms)

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