Für die letzte Reise: Briefe, Spielzeug und Co. als Grabbeigaben

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Für die letzte Reise: Briefe, Spielzeug und Co. als Grabbeigaben

Liebevoll ausgewählte Grabbeigaben erfüllen den Wunsch, dem Verstorbenen einen letzten Dienst zu erweisen Foto: archiv

15.07.2024

Seit Jahrtausenden wurden aus religiösen oder kulturellen Aspekten Grabbeigaben in die Gräber und/oder Särge der Toten gelegt. Auch heute besinnen sich viele Hinterbliebene auf das Ritual der Grabbeigaben. Übrigens ist es auch bei einer Feuerbestattung möglich, kleine Gegenstände, Briefe o.ä. in den Sarg zu legen und mit einäschern zu lassen. 

Manchmal sind es Bilder aus vergangenen Zeiten, die dem Verstorbenen mit auf seine letzte Reise gegeben werden, manchmal ist es ein Brief, in dem die Hinterbliebenen ihre Gefühle zum Ausdruck gebracht haben, manchmal ist es aber auch ein ganz bestimmtes Symbol, das die Hinterbliebenen mit dem Verstorben verbindet. Das kann ein Stein aus einer bestimmten Urlaubsregion ebenso wie ein Foto oder auch ein Spielzeug sein. Entscheidend ist, was einem persönlich wichtig und angemessen erscheint.

Tipp: Sicherheitshalber sollte man sich im Vorfeld beim Bestatter oder der Friedhofverwaltung bzw. dem Krematorium erkundigen, ob bestimmte Materialien als Beigabe unerwünscht oder verboten sind, damit es hier zu keinerlei Unstimmigkeiten kommt. aeternitas


Von den Dokumenten bis zur Trauerfeier

Kosten der Bestattung

Bestattungskosten errechnen sich aus drei Bereichen

1. Eigenleistung des Bestatters

Hierzu gehören zum Beispiel die Überführung, Erledigung von Formalitäten, die Versorgung des Verstorbenen, Sarg, Urne, Aufbahrung, alles zusammen entspricht dies etwa ein Drittel der Gesamtkosten.

2. Fremdleistungen

Dazu gehören zusätzliche Dokumente, die Todesbescheinigung, die Kremierung, Gestaltung der Kirchenfeier, Trauerredner, Musikbegleitung, Todesanzeige, Trauerfeier, Dekoration. Auch um diese Aufgaben kann sich der Bestatter kümmern.

3. Begräbniskosten

Zu diesem Bereich zählen Friedhofsgebühren (Grabkosten plus Beisetzungsgebühr), die Friedhofsgärtnerei (jährlich) für die Grabpflege, Steinmetzarbeiten (Grabstein, Grabeinfassung) und Floristenarbeiten (Trauerkranz, Blumen, Sargschmuck, Dekoration Trauerhalle). Da die Preise von Friedhof zu Friedhof und von Kommune zu Kommune extrem unterschiedlich sind, sollten Sie hier unbedingt einen Bestatter vor Ort anfragen, der sich mit den Gegebenheiten auskennt. Dieser Dienstleistungsbereich kann nämlich bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten betragen.

Und auch das ist nicht uninteressant: Die Bestattungskosten sind bereits zur Mitte des vergangenen Jahres im Zuge der Inflation gestiegen. Nun stiegen die Sargpreise noch einmal um 10 bis 20 Prozent. akz-o