Die Bestattungskultur erlebt einen tiefgreifenden Wandel, der durch individuelle Bedürfnisse und Ansichten über den Tod geprägt ist. Zur ganz persönlichen Trauerbewältigung gehören inzwischen viele alternative Wege, um den Verlust eines geliebten Menschen zu verarbeiten. Mit Erinnerungsdiamanten besteht heute sogar die Möglichkeit, den Verstorbenen oder die Verstorbene über den Tod hinaus nicht nur im Herzen, sondern auch physisch bei sich zu tragen.
Erinnerungsdiamanten können auch aus Haaren gewonnen werden
Solche Erinnerungsdiamanten sind ein noch ungewöhnlicher, aber rechtlich zugelassener Bereich der Bestattungskultur. Dabei wird ein Teil der Asche des oder der Verstorbenen im Ausland zu einem Rohdiamanten gepresst und auf Wunsch geschliffen, die restliche Asche kann in der Urne beigesetzt werden.
Inzwischen ist die Asche aber nicht mehr die einzige Kohlenstoffquelle, die für die Herstellung eines Erinnerungsdiamanten genutzt werden kann. Die Alternative sind Erinnerungsdiamanten aus Haaren. Auf sie kann man zurückgreifen, wenn Erinnerungsobjekte aus Kremationsasche aus sozialen, rechtlichen oder familiären Gründen nicht möglich oder erwünscht sind. Dieses Verfahren wird neben der Herstellung aus Kremationsasche etwa vom Schweizer Unternehmen Algordanza durchgeführt, das seit 2004 Erinnerungsdiamanten anbietet.
Herstellungsprozess in der Schweiz
Wenn man sich für einen Erinnerungsdiamanten aus Haaren entscheidet, kann die gesamte Asche in einer Urne beigesetzt werden. Der Herstellungsprozess der Diamanten aus Haaren findet in der Schweiz statt.
Wer an einem Erinnerungsdiamanten aus Haaren interessiert ist, wendet sich in Deutschland an ein Bestattungsunternehmen seiner Wahl. Für die Produktion eines oder mehrerer Erinnerungsdiamanten werden nur fünf bis zehn Gramm Haar benötigt. In einem ersten Schritt wird Kohlenstoff isoliert, gereinigt und aufgearbeitet. Im Anschluss wächst dieser unter hohem Druck und hoher Temperatur zu einem Erinnerungsdiamanten heran. Ein Rohdiamant kann auf Wunsch mit einer Lasergravur versehen werden. djd
Regeln der Bestattungspflicht
In Deutschland besteht Bestattungspflicht, sie ist in den Bestattungsgesetzen und -verordnungen der Bundesländer geregelt. Es handelt sich damit um eine öffentlich-rechtliche Pflicht, die dem Ordnungsrecht zuzuordnen ist. Eine möglicherweise eingegangene zivilrechtliche Verpflichtung oder auch eine moralische Verpflichtung werden gewöhnlich nicht mit dem Begriff der Bestattungspflicht verbunden.
Es ist in Deutschland nur vorgeschrieben, dass eine Leiche zu bestatten ist. Die Art und Weise der Bestattung ist vom Grundsatz her nicht vorgegeben. Hierfür stehen in allen Bundesländern die Erdbestattung und die Feuerbestattung zur Auswahl. Die Bestattungspflicht ist in landesrechtlich festgelegten Fristen zu erfüllen.
Mit der Bestattungspflicht im engeren Sinne sind eine Reihe von weiteren Verpflichtungen verbunden. So ist etwa gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Leichenschau stattzufinden hat, eine Todesbescheinigung auszustellen ist und eine Anzeige des Todes beim Standesamt erfolgen muss.
Bestattungspflichtig sind nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer die nächsten Angehörigen der oder des Verstorbenen. Bis auf einige Ausnahmen sehen die einzelnen Bundesländer an den ersten Positionen übereinstimmend die folgende Rangfolge vor: Ehegattin oder Ehegatte, Lebenspartner(in), (volljährige) Kinder. aeternitas