
Nur rund jede dritte volljährige Person in Deutschland (31 Prozent) hat bereits ein Testament aufgesetzt oder einen Erbvertrag geschlossen, um zu regeln, was nach dem eigenen Tod mit dem Vermögen geschehen soll. Das ist das Ergebnis einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Forums für Erbrecht. Wenig verwunderlich dabei: Je älter die Befragten, umso eher haben sie sich um ihren letzten Willen gekümmert. In der Altersgruppe 60 plus haben knapp sechs von zehn Befragten (58 Prozent) bereits ein entsprechendes Schriftstück aufgesetzt, während das in der Altersgruppe der 18bis 29-Jährigen lediglich jeder 33. gemacht hat (3 Prozent).
Dabei gibt es laut Milan Bayram von der Bundesnotarkammer gar keinen zu frühen Zeitpunkt, um sich über den eigenen Nachlass Gedanken zu machen. Wer selbst in der Hand haben möchte, was mit dem eigenen Hab und Gut im Ernstfall geschehen soll, der benötigt ein Testament oder einen Erbvertrag. Wer beides nicht rechtzeitig hinterlässt, riskiert, dass die gesetzliche Erbfolge greift - die womöglich nicht dem eigenen Willen entspricht.
Testament: weder kompliziert noch teuer
Ein eigenes Testament zu errichten, ist dabei gar nicht kompliziert, die Formvorschriften sind denkbar simpel. Grundsätzlich reicht es, den eigenen Willen handschriftlich niederzuschreiben und das Dokument zu unterzeichnen.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, dass das Testament wirklich gültig ist, kann auch einen Notar dafür konsultieren. Für einen Erbvertrag ist das sogar zwingend erforderlich.
Die Kosten für die notarielle Beurkundung eines Testaments und die Beratung dazu richtet sich Bayram zufolge nach dem zu vererbenden Vermögen. „Bei einem Vermögen in Höhe von zum Beispiel 250 000 Euro fällt eine notarielle Beurkundungsgebühr von 535 Euro für ein Testament an.“ Hinzu kommen 19 Prozent Umsatzsteuer und etwaige Auslagen. Für die Umfrage hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa zwischen dem 29. und 31. Oktober 2024 mehr als 1000 Personen ab 18 Jahren befragt.
dpa
Schutz fürs Grabmahl?
Versicherung Auch ein Grabmal ist nicht uneingeschränkt vor Beschädigung oder Diebstahl geschützt. Hinterbliebene, die sich vor den finanziellen Folgen eines solchen Szenarios schützen wollen, haben die Möglichkeit, eine sogenannte Grabstättenversicherung abzuschließen. Kommt es zu einem Schaden, springt diese im Rahmen der abgesicherten Leistung ein. Wie viel so eine Police kostet, hängt von der jeweiligen Versicherungssumme ab, die Versicherte mit ihrem Anbieter vereinbart haben. So kann sich der Jahresbeitrag bei 1000 Euro Versicherungssumme zum Beispiel bei um die 30 Euro bewegen, bei einer Versicherungssumme von 3 000 Euro um die 70 Euro - je nach Versicherer.
Laut Hermann Rudolph vom Bundesverband Deutscher Steinmetze lohnt sich eine solche Versicherung aber nur bei wirklich aufwendigen und teuren Grabmalen.
dpa
Wann sich der Schutz fürs Grabmahl lohnt
Versicherung Mit einer speziellen Versicherung können Hinterbliebene Schäden an Grabmalen ihrer Lieben absichern. Ob das wirklich sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Hochwasser, Sturm, Vandalismus: Auch ein Grabmal ist nicht uneingeschränkt vor Beschädigung oder Diebstahl geschützt.
Hinterbliebene, die sich vor den finanziellen Folgen eines solchen Szenarios schützen wollen, haben die Möglichkeit, eine sogenannte Grabstättenversicherung abzuschließen. Kommt es zu einem Schaden, springt diese im Rahmen der abgesicherten Leistung ein.
Eigentlich war alles selbstverständlich, nur das Ende nicht!
Wie viel so eine Police kostet, hängt von der jeweiligen Versicherungssumme ab, die Versicherte mit ihrem Anbieter vereinbart haben. So kann sich der Jahresbeitrag bei 1 000 Euro Versicherungssumme zum Beispiel bei um die 30 Euro bewegen, bei einer Versicherungssumme von 3 000 Euro um die 70 Euro je nach Versicherer.
Laut Hermann Rudolph vom Bundesverband Deutscher Steinmetze lohnt sich eine solche Versicherung aber nur bei wirklich aufwendigen und teuren Grabmalen.
Auch Verbraucherschützer empfehlen regelmäßig, nicht existenzbedrohende Risiken höchstens dann zu versichern, wenn sämtliche existenzbedrohenden Gefahren bereits abgesichert sind - etwa durch Berufsunfähigkeits- und Privathaftpflichtversicherung.
dpa