An alles gedacht?

Handschriftliches Testament

Unterschrift allein reicht nicht

11.03.2025
Ein Testament wird verfasst. Foto: Jens Büttner/dpa-mag
Ein Testament wird verfasst. Foto: Jens Büttner/dpa-mag

Ein Testament muss komplett eigenhändig geschrieben oder von einem Notar beurkundet werden. Darauf weist das Oberlandesgericht (OLG) Celle nach einer Entscheidung (Az. 6 W 156/24) in einem Erbstreit hin.

In dem konkreten Fall hatte eine Frau nach dem Tod ihrer Mutter einen Erbschein beantragt, der sie zur Alleinerbin erklären sollte. Sie berief sich nach Gerichtsangaben auf ein Testament, machte dabei aber falsche Angaben. Die Tochter erklärte, die Verstorbene habe das Testament eigenhändig verfasst und unterschrieben. Tatsächlich aber hatte die Tochter den Text geschrieben, die Mutter nur ihre Unterschrift daruntergesetzt.

Das Testament ist damit unwirksam, wie das OLG mit-teilte. Die Frau müsse nun das Erbe mit ihren Geschwistern teilen. Dies hatte bereits das Amtsgericht Neustadt aufgeklärt. Im Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht verlangten zwei Schwestern darüber hinaus die Erstattung der Anwaltskosten, die sie aufbringen mussten, um gegen den unberechtigten Antrag auf den Erbschein vorzugehen. Das OLG Celle gab den beiden Schwestern recht.


Letzte Hilfe Kurs

Die Deutsche Palliativ Stiftung unterstützt mit der „Letzte Hilfe Deutschland“ eine gemeinnützige Gesellschaft, die in Kursen über Möglichkeiten unterrichtet, wie die Begleitung in den letzten Tagen und Stunden des Lebens aussehen kann. Es geht darum, nicht hilflos zu sein, wenn im Umfeld eine Person im Sterben liegt. Der Letzte Hilfe Kurs richtet sich an interessierte Gruppen, die beruflich mit dem Thema zu tun haben, aber auch an Kinder und Jugendliche, um sie für den Tod und das Sterben zu sensibilisieren. „Erste Hilfe und letzte Hilfe gemeinsam das ist eine humane Haltung und die Bereitschaft, anderen Menschen in Not beizustehen“, so die Letzte Hilfe Deutschland. Auch letzte Hilfe kann aktiv sein durch die Mundpflege, das Haltgeben bei Unruhe oder Verwirrtheit, aber auch Dasein, Dableiben angesichts schwieriger Situationen bei Sterbenden.

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„Erste Hilfe und letzte Hilfe gemeinsam das ist eine humane Haltung und die Bereitschaft, anderen Menschen in Not beizustehen“, so die Letzte Hilfe Deutschland. Auch letzte Hilfe kann aktiv sein durch die Mundpflege, das Haltgeben bei Unruhe oder Verwirrtheit, aber auch Dasein, Dableiben angesichts schwieriger Situationen bei Sterbenden.

Inhalt des Kurses

Im Kurs wird über die Normalität des Sterbens gesprochen, als Teil des Lebens. Natürlich werden auch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zum Thema gemacht.

Wie auch bei der Ersten Hilfe soll die Letzte Hilfe Wissen zur Hilfe in schwierigen Situationen vermitteln. Es geht darum, Mut zu machen für mehr Mitmenschlichkeit am Lebensende.

Die vier Unterrichtsstunden stehen jeweils für eines der vier Module:
1. Sterben ist Teil des Lebens
2. Vorsorgen und Entscheiden
3. Leiden lindern
4. Abschied nehmen
Der Letzte Hilfe Kurs kann über die Internetplattform www.letztehilfe.info/kurse gebucht werden. Es wird keine Gebühr erhoben, über eine Spende freut sich die gemeinnützige Gesellschaft. 

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