Hinterbliebenengeld nicht nur für Verwandte

An alles gedacht?

Hinterbliebenengeld nicht nur für Verwandte

Nach einem tödlichen Unfall können Hinterbliebene eine Entschädigung für den erlittenen seelischen Schaden erhalten, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad, so ein Urteil des Landgerichts Itzehoe Foto: Christin Klose/dpa-mag

27.07.2024

Wenn ein Mensch durch Fremdverschulden stirbt, kann Hinterbliebenen eine Entschädigung zustehen - unter anderem für den erlittenen seelischen Schaden. Das sogenannte Hinterbliebenengeld müssen Verursacher beziehungsweise deren Versicherungen zahlen. 

Ein Verwandtschaftsgrad mit dem Verstorbenen ist dafür nicht unbedingt notwendig, zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Itzehoe (Az.: 7 O 269/22), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.

In dem konkreten Fall hatte eine 54-Jährige sowohl ihre Mutter als auch ihren Stiefvater infolge eines Autounfalls verloren. Sie starben, nachdem ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug aus dem Gegenverkehr auf ihre Spur geraten und mit ihrem Auto kollidiert war. Die 54-Jährige forderte daraufhin auch ein Hinterbliebenengeld für den Verlust des Stiefvaters ein. 

Wichtig ist: Wie eng war die Beziehung?

Das Landgericht Itzehoe gab der Klägerin Recht und sprach ihr ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 10 000 Euro zu. Entscheidend für das Urteil war die Anerkennung einer besonderen persönlichen Nähe zwischen der Klägerin und ihrem Stiefvater, die nach Einschätzung des Gerichts der zwischen lieblichen Eltern und ihren Kindern gleichkommt. 

Ausschlaggebend für die Beurteilung einer solchen Beziehung ist laut den Richtern die Intensität der gelebten Beziehung. Bei der Frau stützten sie ihre Annahme auf die langjährige enge Verbindung, die durch gemeinsame Wohnverhältnisse, intensive Unterstützung in Krisenzeiten und regelmäßige gemeinsame Aktivitäten belegt werden konnte. dpa

Bestattungs-Vorsorge ist wichtig

Lassen Sie mich etwas über den Sinn von Bestattungsvorsorgen sagen:

Wenn Sie zu den Menschen gehören, denen es völlig egal ist, was mit Ihnen passiert, wenn sie verstorben sind, dann werden Sie sich, für das, was ich hier schreibe, kaum interessieren. Wenn Sie jedoch ganz konkrete Vorstellungen haben, wie Ihre letzte Ruhe gestaltet werden soll - zumal, wenn Sie Wünsche haben, die von den gängigen Gebräuchen abweichen - dann macht eine detaillierte Vorsorge wirklich einen Sinn. 

Ich bin ein Bestatter, der sich auf alternative Bestattungsformen spezialisiert hat. Zudem habe ich, um deutsches Recht nicht zu verletzen, das Unternehmen im Ausland angesiedelt und biete alternative Bestattungsformen an. Wenn Sie jedoch ganz „normal“ auf einem Friedhof Ihre letzte Ruhe finden möchten, können Sie sich an einen Bestatter Ihres Vertrauens wenden, um mit ihm die Details Ihrer dereinstigen Bestattung zu besprechen und das dann auch vertraglich abzusichern. 

Achten sie bitte unbedingt auch auf die Gestaltung der finanziellen Absicherung. Einen Bestatter, der Ihnen im Vorfeld Geld abverlangt und dieses nicht treuhänderisch anlegt, sollten Sie als Partner ablehnen. Finanziell auch vorzusorgen, ist legitim, aber es ist nicht in Ordnung, wenn dieses Geld in das Betriebs- oder gar Privatvermögen des Bestatters eingeht. Bei einer eventuellen Insolvenz des Bestatters wäre Ihr Geld verloren. Für eine finanzielle Absicherung einer Vorsorge werden von Banken und Versicherungen Alternativen angeboten.

Gern können Sie mich dazu ansprechen - Raymund Stelzer, Geschäftsführer Lebensbaum