Was bedeutet die Bestattungspflicht?

An alles gedacht?

Was bedeutet die Bestattungspflicht?

Ob klassich im Sarg oder andere Bestattungsformen - in ist vieles erlaubt. Foto: Iryna/adobe stock.com Deutschland

04.03.2024

In Deutschland besteht Bestattungspflicht, sie ist in den Bestattungsgesetzen und -verordnungen der Bundesländer geregelt. Es handelt sich damit um eine öffentlich-rechtliche Pflicht, die dem Ordnungsrecht zuzuordnen ist. Eine möglicherweise eingegangene zivilrechtliche Verpflichtung oder auch eine moralische Verpflichtung werden gewöhnlich nicht mit dem Begriff der Bestattungspflicht verbunden.

Es ist in Deutschland nur vorgeschrieben, dass eine Leiche zu bestatten ist. Die Art und Weise der Bestattung ist vom Grundsatz her nicht vorgegeben. Hierfür stehen in allen Bundesländern die Erdbestattung und die Feuerbestattung zu Auswahl. Die Bestattungspflicht ist in landesrechtlich festgelegten Fristen zu erfüllen.

Mit der Bestattungspflicht im engeren Sinne sind eine Reihe von weiteren Verpflichtungen verbunden. So ist etwa gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Leichenschau stattzufinden hat, eine Todesbescheinigung auszustellen ist und eine Anzeige des Todes beim Standesamt erfolgen muss.

Bestattungspflichtig sind nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer die nächsten Angehörigen der oder des Verstorbenen. Bis auf einige Ausnahmen sehen die einzelnen Bundesländer an den ersten Positionen übereinstimmend die folgende Rangfolge vor:

Ehegattin oder Ehegatte, Lebenspartner(in), (volljährige), Kinder, Eltern.

Hiervon wird zum Beispiel in Hessen (alle Bestattungspflichtigen werden hier als gleichrangig angesehen) und in Niedersachsen (die Enkel werden noch vor den Eltern genannt) abgewichen. An verschiedenen Positionen sind überall (außer in Bremen) ebenfalls bestattungspflichtig: Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder. Sind die vorher genannten Personen vorhanden, schließt das die Bestattungspflicht für die später Genannten üblicherweise aus (wie bereits erwähnt wird dies für die hessische Vorschrift abweichend beurteilt).

Weitere Informationen unter www.aeternitas.de


Gesetzliche Betreuung endet

Bestattungsvorsorge

Mit dem Tod eines Menschen endet die Zuständigkeit von gesetzlichen Betreuern. Um die Bestattung kümmern müssen sich dann die Angehörigen. In der Praxis kommt es hier häufiger zu Missverständnissen.

Angehörige einer betreuten Person verlassen sich darauf, dass deren Angelegenheiten zu Lebzeiten geregelt werden. Da es sich dabei meist um ältere Menschen handelt, sind Todesfälle während der Dauer der Betreuung keine Seltenheit. Mit dem Tod endet jedoch das Betreuungsverhältnis. Gerichtlich bestellte Betreuer sind folglich nicht mehr für die Bestattung zuständig.

Liegt keine Bestattungsvorsorge vor, müssen - und dürfen - die Angehörigen Verstorbener sich selbst ein Bestattungsunternehmen auswählen und die Bestattung in Auftrag geben. „Gesetzliche Betreuer haben hier weder den Auftrag, tätig zu werden, noch die Befugnis, Entscheidungen zu treffen“, stellt Christoph Keldenich, Vorsitzender von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur, klar.

Eine Ausnahme ergibt sich in dem Fall, dass ein Betreuer schon zu Lebzeiten der betreuten Person bevollmächtigt wurde, die Bestattung - als Privatperson - zu organisieren. Sollte ein vom Betreuer ohne Absprache bzw. Vollmacht beauftragtes Bestattungsunternehmen die verstorbene Person bereits abgeholt haben, können die Angehörigen den Bestatter immer noch wechseln. Alle weiteren Angelegenheiten im Rahmen der Bestattung würde das selbst gewählte Unternehmen übernehmen.

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