Fast alle Bundesländer ermöglichen mittlerweile Beisetzungen im Leichentuch. Allein Sachsen und Sachsen-Anhalt beharren noch auf einer Sargpflicht ohne Ausnahmen.
Nachdem Anfang April vorigen Jahres die geänderte bayerische Bestattungsverordnung in Kraft getreten ist, sind auch dort Beisetzungen im Leichentuch möglich. Voraussetzung ist, dass ,,religiöse oder weltanschauliche Gründe" vorliegen und der Friedhofsträger vor Ort eine solche Art der Bestattung ermöglicht.
Ähnlich ist die Situation in fast allen anderen Bundesländern, ausgenommen Sachsen und Sachsen-Anhalt: Ausnahmen von der geltenden Sargpflicht sind laut Gesetz aus ,,religiösen" Gründen möglich, zum Teil auch aus weltanschaulichen" bzw. „wichtigen" Gründen, wie es zum Beispiel im niedersächsischen Bestattungsgesetz heißt. Nordrhein-Westfalen verzichtet im Bestattungsgesetz sogar ganz auf eine Sargpflicht. Bisher sehen allerdings nur wenige Friedhofsträger in ihren Satzungen sarglose Beisetzungen vor. In der Praxis betrifft dies insbesondere Muslime, die wegen ihres Glaubens eine Beisetzung im Leichentuch wünschen. pm-aeternitas/ms
Steuererklärung nach Tod
Pflicht für Erben?
Stirbt jemand, kommen auf die Hinterbliebenen viele Aufgaben zu - dazu zählt auch eine letzte Einkommensteuererklärung. Nur wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht dazu verpflichtet war, müssen die Erben sich darum nicht kümmern. Dennoch könne die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung sinnvoll sein. Steuererstattungen, die grundsätzlich an die Erben ausgezahlt werden, seien auch dann möglich. Diese könnten umso höher ausfallen, Kalenderjahr je früher im jemand verstarb. Denn dann wurde das Arbeitseinkommen oder die Rente für entsprechend kürzere Zeit im Jahr bezogen. Die jährlichen steuerlichen Freibeträge kommen aber dennoch voll zum Tragen. Werde das Erbe ausgeschlagen, entfalle die Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung. Mögliche Steuererstattungen könnten dann ebenfalls nicht beansprucht werden. dpa