Autohaus Roß in Eisenhüttenstadt: Termin vereinbaren...

30 Jahre Autohaus Roß

Autohaus Roß in Eisenhüttenstadt: Termin vereinbaren...

Terminvereinbarung jetzt schnell über Whatsapp möglich, Steffen Roß meldet sich schnell bei seinen Kunden

31.10.2023
...geht schnell und bequem von der Couch aus. Foto: Zacharie Scheurer
...geht schnell und bequem von der Couch aus. Foto: Zacharie Scheurer

Autohaus Roß und allen voran Inhaber Steffen Roß geht mit der Zeit. So bietet er schnell und problemlos, Terminvereinbarung über Whatsapp an und meldet sich sehr schnell bei seinen Kunden zurück. Einfach unter +49 1573 9628707 melden.


Nebelleuchten korrekt nutzen

Nützliche Tipps vom Fachmann - Teil 1

Wer hat sich nicht schon bei schlechtem Wetter während der Fahrt gefragt, welche Beleuchtung und welcher Scheinwerfer nun am besten zum Einsatz kommen soll bzw. darf? Besonders im Herbst, wenn die Nebelschwaden wieder vermehrt auf der Straße wabern, sinkt die Sichtweite schnell mal auf teils nur mehr 50 Meter. Alle Fahrzeuge sind für solche Fälle mit einem Nebelscheinwerfer ausgestattet.

Der Licht-Trick des Nebelscheinwerfers

Er streut das Licht sehr flach über die Straße und ist daher auch bei eingeschränkter Sicht wegen Regen oderSchneefall erlaubt. Strengere Regeln gelten für die Nebelschlussleuchte. Sie darf nur bei Nebel mit einer Sichtweite unter 50 Metern eingeschaltet werden - dies entspricht exakt der Distanz der Leitpfosten am Rand von Autobahnen oder Landstraßen, die als Orientierungshilfe dienen. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit reduziert sich in diesem Fall auf 50 Kilometer pro Stunde.

Nicht vergessen:

Bei besserer Sicht müssen die Nebelscheinwerfer und -leuchten wieder ausgeschaltet werden, sonst kann es als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.


Wildunfall: was zu tun ist

Nützliche Tipps vom Fachmann - Teil 2

Besonders am Abend oder in den frühen Morgenstunden bringen herbstliche Fahrten auf Landstraßen eine spezielle Gefahr mit sich: Wildunfälle! Die kommen gar nicht so selten vor: Etwa fünf Prozent aller Unfälle im Straßenverkehr entstehen durch Ausweichen oder Zusammenstoß mit einem Tier, die Kfz-Versicherungswirtschaft geht von rund 270.000 Wildunfällen im Jahr aus. Ist ein Wildunfall passiert, lautet das oberste Gebot: Ruhe bewahren. Im Anschluss weiß Fachmann Steffen Roß, was zu tun ist. Wie folgt soll vorgegangen werden:

► Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen
► Unfallstelle eck absichern mit Warndreieck absichern (Innerorts: 50 m, Landstraße: 100 m, Autobahn: 150 m vor der Unfallstelle)
► Bei verletzten Personen die 112 wählen und Erste Hilfe leisten
► Polizei unter 110 anrufen
► Den zuständigen Jäger informieren
► Wenn möglich, das tote Tier von der Straße an den Rand ziehen
► Verletzte Tiere nicht anfassen, da sie sich wehren könnten
► Nicht vom Unfallort entfernen, bis Polizei oder Jäger da sind
► Auf keinen Fall das angefahrene Wild mitnehmen

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